Förderantrag
Antragstellung
Zuwendungen nach der ÖKOPROFIT®-Förderrichtlinie werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Wer ist antragsberechtigt?
- Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände) aus Nordrhein-Westfalen
- Kommunale Eigenbetriebe oder Regiebetriebe aus Nordrhein-Westfalen
ACHTUNG: privatwirtschaftlich geführte kommunale Gesellschaften (z.B. GmbH) sind nicht zur Antragsstellung berechtigt
Was ist dem Antrag beizufügen?
- Angebot eines ÖKOPROFIT®-Beratungsunternehmens
- Zeit- und Finanzierungsplan für die Projektdurchführung
- Eine Liste der bereits kontaktierten Unternehmen, soweit vorhanden
An wen ist der Antrag zu richten?
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat VIII A 1
40190 Düsseldorf