Förderantrag

Antragstellung

Zuwendungen nach der ÖKOPROFIT®-Förderrichtlinie werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Kommunen (Gemeinden und Gemeindeverbände) aus Nordrhein-Westfalen
  • Kommunale Eigenbetriebe oder Regiebetriebe aus Nordrhein-Westfalen

ACHTUNG: privatwirtschaftlich geführte kommunale Gesellschaften (z.B. GmbH) sind nicht zur Antragsstellung berechtigt

Was ist dem Antrag beizufügen?

  • Angebot eines ÖKOPROFIT®-Beratungsunternehmens
  • Zeit- und Finanzierungsplan für die Projektdurchführung
  • Eine Liste der bereits kontaktierten Unternehmen, soweit vorhanden

An wen ist der Antrag zu richten?

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat VIII A 1
40190 Düsseldorf

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